Bei einer Terminabsprache kommt ein Dienstleistungsvertrag gemäß §611 BGB zustande.

Sie müssen Ihren Termin ändern oder verschieben?

Dazwischen kommen kann immer etwas. 

Einen vereinbarten Termin können Sie ändern oder absagen. Wichtig ist rechtzeitig!

Nicht eingehaltene Termine können in der Regel nicht kurzfristig neu belegt werden.


Deshalb beachten Sie bitte:

Terminabsagen müssen mindestens 48 Stunden vorher erfolgen. 

Sie können per WhatsApp oder durch Anruf erfolgen.


Sollte der Patient nicht zu dem vereinbarten Termin erscheinen oder rechtzeitig absagen, ist eine Ausfallgebühr gemäß §615 BGB zu zahlen, diese entspricht dem Preis der vorher vereinbarten Behandlung.

Gutscheine sind dann nicht mehr gültig und gelten als eingelöst. 

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis!